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Winterreifen ab jetzt mit Alpin-Symbol

MSSeit Juni gelten verschärfte Regeln für die Winterreifenpflicht. Ein Qualitätssiegel zeigt, dass Winterreifen nach einheitlichen und strengen Kriterien geprüft werden. Foto: ProMotor/Michelin

Seit Juni gelten verschärfte Regeln für die Winterreifenpflicht. Keine Panik: Es gibt Übergangsfristen.

Damit sorgt erstmals ein Qualitätssiegel dafür, dass Winterreifen nach einheitlichen und strengen Kriterien geprüft werden.

 

Das ist neu:

Autos dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur noch mit Reifen rollen, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Flanke tragen. Dafür müssen Reifenhersteller dem Kraftfahrtbundesamt oder anderen Typgenehmigungsbehörden durch Tests nachweisen, dass die Winter- oder Ganzjahresreifen besondere Anforderungen beispielsweise an Traktion, Brems- oder Beschleunigungsverhalten auf Schnee erfüllen. Die Kennzeichnung M+S (Matsch+Schnee) allein reicht nicht mehr aus.

Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist: M + S-Reifen, die bis 31. Dezember 2017 hergestellt werden, dürfen noch bis 31. Oktober 2024 rollen.

Erstmals wird bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen. Lässt er bei winterlichen Verhältnissen die Fahrt ohne Winterreifen zu oder ordnet sie an, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Ausgenommen von der Regelung sind Fahrzeuge wie beispielsweise Motorräder und motorisierte Krankenfahrstühle, für die es keine Winterreifen gibt. Deren Besitzer müssen aber sorgfältig prüfen, ob die Fahrt nicht mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann. Ist das nicht der Fall, schreibt der Gesetzgeber maximal Tempo 50 und einen Sicherheitsabstand von mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit vor.

Das bleibt:

In Deutschland gibt es keine allgemeine, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt laut Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung: Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ müssen Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen werden. Das gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

Gesetzlich vorgeschrieben bleibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Verkehrssicherheitsexperten empfehlen jedoch mindestens 4 Millimeter.

Fahrer, die bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen erwischt werden, riskieren einen Punkt in Flensburg und 60 Euro Bußgeld. Bei Behinderung erhöht sich die Geldstrafe auf 80 Euro.

Wer mit Sommerreifen witterungsbedingt einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung die Leistung anteilig kürzt. Den Schaden des Unfallopfers übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung in voller Höhe.

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