Autokindersitze – Sicherheit für die Kleinen
Kindersitze müssen zum Auto und zum Kind passen. Foto: ProMotor/T. Volz
Manche sehen aus wie Sitze in Rennwagen, andere wiederum wie Gestühl aus einer Weltraumkapsel – Autokindersitze.
Die Kleinen müssen – wie Rennfahrer und Astronauten – gut gesichert an den Start gehen.
Dafür reicht der Gurt allein nicht aus. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und schreibt vor, dass im Auto Kinder unter zwölf Jahren oder 150 Zentimetern Körpergröße nur mit Rückhalteeinrichtungen mitgenommen werden dürfen.
Doch welche Sitze sind für welche Kinder geeignet? Und passt jeder Sitz in jedes Auto? Ganz wichtig: Der Autokindersitz muss immer zu Größe oder Gewicht und Alter des Kindes passen.
Dass Kindersitze die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, zeigt das orangefarbene Label mit dem Kreis und eingedrucktem „E“ am Sitz.
Es informiert auch über die entsprechende ECE-Prüfnorm, Verwendung, Körpergewicht oder -größe, Länderkennzeichnung und Sitzhersteller.
Welche Norm gilt denn nun: UN ECE Regelung 44 oder 129?
Die gute Nachricht für alle Eltern – beide Normen haben parallel Gültigkeit. Neu bei der Regelung UN ECE 129 („i-Size“): Die Sitze müssen für die Zulassung einen Seitenaufpralltest bestehen und werden nicht mehr in fest definierte Gewichtsklassen eingeteilt, sondern nach der Größe der Kinder.
Dabei gibt es keine Klasseneinteilung mehr, jeder Kindersitzhersteller kann die jeweilige Minimal- und Maximalgröße selbst festlegen.
Weiter schreibt die neue Regelung vor, dass Kinder bis 15 Monate gegen die Fahrtrichtung, in sogenannten Reboardern, befördert werden müssen.
Welchen Vorteil bietet Isofix?
I-Size-Kindersitze sind mit dem Isofix-System ausgestattet. Viele Fahrzeuge haben Isofix-Befestigungsösen an Bord, bei Neuwagen sind sie Pflicht.
Kindersitze lassen sich mit einem Klick in zwei vorhandene Metallschlaufen einrasten. Das System ist einfach und bequem zu handhaben, die Sitze sind schnell ein- und ausgebaut.
Welcher Sitz für welches Kind?
Wichtigste Regeln: Der Sitz muss zum Kind und zum Auto passen. Daher unbedingt das Kind vor dem Kauf probesitzen lassen.
Babys und Kleinkinder sollten möglichst lange rückwärtsgerichtet in einem Reboarder fahren. Der Gesetzgeber verlangt dies bis zu Alter von 15 Monaten, der ADAC empfiehlt bis zu zwei Jahren, viele Experten sogar bis zu vier Jahre.
Wenn Kinder rückwärts sitzen ist die Nackenbelastung bei einem Unfall deutlich geringer. Sollte der Reboarder auf dem Beifahrersitz genutzt werden, muss ein vorhandener Beifahrerairbag ausgeschaltet werden.
Für größere Kinder kann alternativ zu einer mobilen Sitzerhöhung eine fest in das Auto eingebaute Sitzerhöhung praktisch sein. Immer mehr Autohersteller bieten diese Variante an, die sich aus der Rückbank schnell ausklappen lässt.
Welcher Sitz für welches Auto?
Ob der neue Sitz zum Auto passt, zeigen die Freigabelisten der Sitzhersteller. Viele neue Fahrzeuge haben auch schon eine i-Size-Kennzeichnung. Ganz sicher geht man beim Kauf von Original Kindersitzsystemen der Autohersteller.
Diese Sitze sind für die Fahrzeuge maßgeschneidert. Fachkundige Beratung finden Eltern im Fachhandel und in den Meisterbetrieben der Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“.
Eine Kaufhilfe sind auch qualifizierte Produkt-Vergleichstests, bei denen die Autokindersitze regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft werden.
Kann man gebrauchte Sitze nutzen?
Was aber, wenn man nach einen gebrauchten Sitz Ausschau hält? Hier gilt: Finger weg von Sitzen, die bereits beschädigt sind.
Und auch ein gebrauchter Sitz sollte unbedingt die Prüfnormen aufweisen und die Bedienungsanleitung vorhanden sein.