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Was ist eine Schiedsstelle?

Eine Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz.
Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit.
Dadurch schafft sie es in unseren Fällen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und KFZ-Betrieben schnell, unbürokratisch, mit hohem Sachverstand und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt zu schaffen.
Voraussetzung ist, dass der Betrieb Mitglied der Innung des KFZ-Handwerkes "Oberlausitz" ist.
Deshalb sollten Verbraucher schon im Vorfeld darauf achten, wohin Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen oder wo Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen.
Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Schiedsstelle ist der Geschäftssitz des Autohauses oder der Werkstatt.

Wann kann die Schiedsstelle eingeschaltet werden?

Die Schiedsstellen der Innung des KFZ-Handwerkes "Oberlausitz" löst Konflikte, die sich aus dem Service oder aus dem Gebrauchtwagenkauf ergeben.
Sie befasst sich nicht mit Streitigkeiten, die bei Gericht anhängig sind.

Servicekunden...

...die mit einem durchgeführten Reparaturauftrag oder mit der Angemessenheit der gestellten Rechnung nicht zufrieden sind, haben die Möglichkeit, sich an unsere Schiedsstelle zu wenden, wenn der Betrieb Mitglied der Innung des KFZ-Handwerkes "Oberlausitz" ist.

Gebrauchtwagenkäufer...

...können dann unsere Schiedsstelle anrufen, wenn sie ihr Fahrzeug bei einem Betrieb gekauft haben, der ebenfalls Mitglied der Innung des KFZ-Handwerkes "Oberlausitz" ist.

Welchen Streit schlichtet die Schiedsstelle?

Die Schiedsstelle der Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“ ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Werkstattkunde oder Käufer und den der Innung angeschlossenen KFZ-Betrieben, zum Beispiel über:

  • die Notwendigkeit von Reparaturen
  • die ordnungsgemäße Durchführung von Werkstattleistungen
  • die Angemessenheit von Reparaturen
  • die Angemessenheit von gestellten Rechnungen
  • Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen) zwischen Käufer und dem KFZ-Betrieb als Händler
  • Streitigkeiten bezüglich von Mängeln am Fahrzeug

Streitigkeiten über den Kaufpreis von Gebrauchtwagen sind vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossen!

Wie setzt sich die Schiedsstelle zusammen?

Organisation der Schiedsstelle / fachliche und juristische Kompetenz:

Die Schiedsstelle hat eine Geschäftsstelle und eine Schiedskommission.

Diese Kommission setzt sich je nachdem, ob es sich um Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge oder Streitigkeiten aus Werkstattverträgen handelt, unterschiedlich zusammen.

Diese Kommission besteht in Fällen von Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge aus mindestens vier Mitgliedern:

  • einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden
    (unabhängiger Jurist)
  • einem Vertreter des ADAC oder eines anderen Automobilclubs
  • einem öffentlich bestellten und vereidigten KFZ-Sachverständigen, der Vertragspartner der Deutschen Automobiltreuhand (DAT) ist
  • einem Vertreter der Innung des KFZ-Handwerkes "Oberlausitz"

Der Vorstand der KFZ-Innung kann als weitere Mitglieder berufen:

  • einen Vertreter der Versicherungswirtschaft, der Sachverständiger für das KFZ-Wesen sein sollte und einer Versicherungsgesellschaft angehören muss, die selbst Reparaturkosten-Versicherungen anbietet
  • einen Vertreter von Presse, Rundfunk oder Fernsehen

Die Kommission besteht in Fällen von Streitigkeiten aus Werkstattverträgen (Reparatur) aus:

  • einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden
    (unabhängiger Jurist)
  • einem Vertreter des ADAC oder eines anderen Automobilclubs
  • einem KFZ-Sachverständigen einer nach § 29 StVZO anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. DEKRA oder TÜV)
  • einem öffentlich bestellten und vereidigten KFZ-Sachverständigen, der Vertragspartner der Deutschen Automobiltreuhand (DAT) ist
  • einem Vertreter der Innung des KFZ-Handwerkes "Oberlausitz"

In beiden Fällen muss der Vorsitzende der Schiedskommission ein Volljurist, d.h. „zum Richteramt befähigt“ sein.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vorsitzende nur ein Richter sein darf.

Vielmehr reicht es aus, wenn die juristische Ausbildung mit dem 2. juristischen Staatsexamen beendet worden ist bzw. die Befähigung zum Berufsrichter erworben wurde.

Wichtig:

Neben materiellrechtlichen Fragestellungen des einzelnen Streitfalles sind auch immer verfahrensrechtliche Gesichtspunkte mit juristischem Hintergrund zu behandeln.
Insofern ist es zwingend notwendig, dass der Vorsitz der Schiedskommission durch einen Juristen übernommen wird.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Die Schiedsstelle wird nur dann tätig, wenn Uneinigkeit zwischen Käufer / Kunden und KFZ-Unternehmen, die Mitglied der Innung des KFZ-Handwerkes "Oberlausitz" sind, besteht und einer von beiden sich an die Schiedsstelle wendet.

Das muss schriftlich erfolgen.
Im Juristen-Deutsch heißt das „Anrufungsschrift“.
Diese muss rechtzeitig eingereicht werden, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren.

Im Hinblick auf Reparaturverträge bedeutet das eine Frist von sechs Wochen.
Bei Streitigkeiten , die sich aus Neu- und Gebrauchtwagengschäften ergeben, gilt eine 13-Monats-Frist.

 

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