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Auto abschleppen: So wird es gemacht!

Keiner rechnet damit, doch es kann passieren. Der fahrbare Untersatz mag nicht mehr.

Er streikt, hat eine Panne. Wer jetzt nicht in einem Verkehrsklub oder bei einem professionellen Abschleppdienst Hilfe suchen will, kann sein Auto auch selbst abschleppen.

Hierbei gilt es einige Punkte zu beachten.

Wann, wo und wer darf abschleppen?

 

Ein Auto darf nur dann abgeschleppt werden, wenn es vor Ort nicht repariert werden kann. Ein leerer Tank ist also kein Grund zum Abschleppen. Zweiräder dürfen nicht abgeschleppt werden, sondern rollen auf dem Anhänger in die Werkstatt. Stellt das Pannenfahrzeug eine Behinderung für den Straßenverkehr dar oder steht es auf der Autobahn, muss als erstes die Gefahrenstelle gesichert werden. Apropos Autobahn: Bleibt ein Auto dort liegen, muss beim Abschleppen die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Außer in solchen Fällen ist es verboten, beim Abschleppen mit Abschleppseil oder -stange die Autobahn zu benutzen. Wer diese Regeln nicht befolgt, riskiert ein Bußgeld!

Eine besondere Fahrerlaubnis braucht man zum Abschleppen nicht. Der Fahrer des abschleppenden Fahrzeuges benötigt den Führerschein für sein Fahrzeug. Der Fahrer des Pannenfahrzeuges benötigt laut Straßenverkehrsordnung beim Abschleppen sogar keinen Führerschein. Es gilt lediglich ein Mindestalter von 15 Jahren. Es empfiehlt sich aber, einen erfahrenen Fahrer ans Lenkrad des defekten Autos zu setzen, da der Abstand zwischen der „Zugmaschine“ und dem Pannenwagen sehr kurz ist und die Reaktionszeiten sehr gering sind.

Abschleppseil oder Abschleppstange?

Ob Abschleppseil oder -stange, für beide gilt, dass die Länge höchstens 5 Meter betragen darf und sie in der Mitte mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet sein müssen. Zum Befestigen an den Fahrzeugen die Abschlepphaken an beiden Autos fest eindrehen. Neuere Automodelle haben Abschleppösen, die in die Karosserie eingeschraubt werden und nicht angeschweißt sind. Wo sich diese genau befinden, lässt sich im Bordbuch nachlesen. Ist keine Vorrichtung vorhanden, muss das Auto auf den Abschleppwagen. Abschleppseil oder -stange dürfen nicht diagonal verlaufen, da sonst das abgeschleppte Fahrzeug in den Gegenverkehr geraten kann. Eine starre Abschleppstange hat den Vorteil, dass sie für einen konstanten Abstand zwischen den Fahrzeugen sorgt und verhindert, dass der Pannenwagen auffahren kann.

Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Sollte die Elektronik beim Pannenfahrzeug komplett ausfallen, darf das Fahrzeug so nicht abgeschleppt werden.

Beim defekten Auto muss der Schlüssel im Zündschloss auf Stufe 1 stecken, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. Bei Fahrzeugen mit Startknopf muss der Knopf meistens ohne Treten der Bremse kurze Zeit gedrückt werden.

Nun die Handbremse lösen und auskuppeln. Während des Abschleppens bedenken, dass beim Pannenfahrzeug wegen des ausgeschalteten Motors die Lenk- und Bremshilfe nicht funktioniert.

Beim Abschleppen eines Automatikfahrzeuges in der Bedienungsanleitung nachschauen, was beim Abschleppen zu berücksichtigen ist. Meist ist hier der Abschleppwagen angesagt.

Das gilt insbesondere für E-Fahrzeuge, da beim Abschleppen im Regelfall über die Antriebsachse ständig Energie erzeugt wird, welche die Akkus überhitzen und schädigen kann.