Schwarz, grün oder rot: Das richtige Kennzeichen für jeden
Hinter den verschieden farbigen Auto-Kennzeichen stecken unterschiedliche Voraussetzungen für eine Zulassung. Foto: BMVI
Jedes Fahrzeug muss eines im Straßenverkehr haben, doch es gibt deutlich mehr als nur das normale schwarze Kennzeichen. Nachfolgend ein kurzer Überblick zu den deutschen Kennzeichenarten.
Das bekannteste Kennzeichen ist natürlich das Schild mit den schwarzen Buchstaben. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk (Ort) und einer Erkennungsnummer. Dabei dürfen insgesamt nur acht Stellen darauf stehen.
Es gibt zwei Varianten zu den schwarzen Nummernschildern: Seit September 2015 können Halter von Elektro-Kraftfahrzeugen ein Kennzeichen mit dem Buchstaben „E“ hinter der Unterscheidungsnummer beantragen. Zu den berechtigten Elektroautos gehören reine Batterie-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-in) und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Steht hinter der Unterscheidungsnummer ein „H“, dann ist ein „historisches Fahrzeug“ unterwegs. Dieses Kennzeichen erhalten Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und weitgehend im Originalzustand belassen wurden und somit der Erhaltung des fahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Vorteil des Oldtimerkennzeichens sind eine günstige Pauschalbesteuerung. Zudem benötigt man die automobilen Klassiker keine Feinstaubplakette, um in einer Umweltzone zu fahren.
Saisonkennzeichen
Um Fahrzeuge, die zum Beispiel als Cabrio nur im Sommer gefahren werden, nicht immer an- und abmelden zu müssen, gibt es das Saisonkennzeichen. Rechts auf dem Kennzeichen stehen der erste und der letzte Monat des zugelassenen Zeitraums übereinander.
Sie werden durch einen Strich getrennt. Sie zeigen an, wann das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf. In den übrigen Monaten muss das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Saisonkennzeichen gelten immer für einen festgelegten Zeitraum von mindestens zwei und maximal elf Monaten. Das Saisonkennzeichen gibt es für normale Kennzeichen sowie für E- und H-Kennzeichen.
Mit den Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen, wie zwei
PKW oder zwei Motorräder, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also ein PKW und ein Motorrad.
Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide auch Oldtimer oder Elektrofahrzeuge sein. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen:
einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Die Erkennungsnummern eines Wechselkennzeichens sind bis auf die letzte Ziffer gleich.
Das „Händler-Kennzeichen“ dürfen ausschließlich KFZ-Händler und Werkstätten nutzen, die damit Probe- und Zulassungsfahrten unternehmen können. Die rote Nummer beginnt stets mit einer „06“ und hat als Erkennungsnummer nur Zahlen.
Eine Besonderheit sind „rote Nummern“ für Oldtimer. Alternativ zum H-Kennzeichen kann dieses Kennzeichen beantragt werden, das auch für mehrere Fahrzeuge benutzt werden kann. Die Nummer beginnt stets mit einer „07“. Man darf damit aber nicht normal am Straßenverkehr teilnehmen, sondern nur Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten durchführen und zu Oldtimermessen und -treffen fahren.
Das Kurzzeitkennzeichen wurde für Überführungen und Probefahrten für Fahrzeuge, die abgemeldet sind, eingeführt. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, wobei oben der Tag, darunter der Monat und darunter das Jahr steht. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage, danach darf es nicht mehr verwendet werden. Die Erkennungsnummer beginnt bei Kurzzeitkennzeichen immer mit 03 oder 04.
Einen ähnlichen Zweck wie das Kurzzeitkennzeichen hat das Ausfuhrkennzeichen. Dieses dient dazu, Fahrzeuge ins Ausland zu bringen. Es gibt neben der Ortsangabe eine ein- bis vierstellige Zahl und einen nachfolgenden Buchstaben. Das Feld mit dem Ablaufdatum am rechten Rand besteht aus einem roten Untergrund mit schwarzer Schrift. Das Ausfuhrkennzeichen gilt längstens ein Jahr.
Grüne Nummern sehen aus wie ein normales Kennzeichen, aber die Schrift ist grün. Sie sind von der KFZ-Steuer befreit und werden z.B. für landwirtschaftliche Fahrzeuge, bestimmte Fahrzeuge des Bau- und Transportgewerbes oder auch für Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen ausgegeben. Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt.