Header neu 2

Vor dem Schaden klug sein

Vor dem SchadenUnfälle kosten Zeit und Nerven. Tipps für reibungslose Schadenregulierung
helfen in der Stresssituation. Quelle: ©istockphoto/Tom Merton.

Unfälle kosten Zeit und Nerven. Weil die Beteiligten oft ihre Rechte und Pflichten nicht kennen, können sie auch ins Geld gehen.

Hier Tipps für eine reibungslose Schadensregulierung:

Der Unfall ist unverschuldet:

 

Den Schaden reguliert die KFZ-Haftpflicht des Unfallverursachers. Liegt eine Teilschuld vor, wird gekürzt.

Schaden melden. Der Schaden muss umgehend der gegnerischen Versicherung angezeigt werden. Für den Fall, dass die Versicherung nicht bekannt ist, hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter (Telefonnummer: 0800 / 250 26 00).

Werkstatt aussuchen. Der Unfall ist schon schlimm genug. Da will man wenigstens auf die Werkstatt seines Vertrauens bauen. Die Versicherung hat kein Recht, eine andere Firma mit der Reparatur zu beauftragen.

Zahlung vereinfachen. Das Formular „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung einschließlich Zahlungsanweisung und Abtretung“ erleichtert die Regulierung. Die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab, der Geschädigte muss nicht in Vorkasse treten.

Sachverständigen beauftragen. Ein unabhängiger Sachverständiger stellt in einem Gutachten den Schadensumfang fest, ermittelt Wertminderung, Rest- sowie Wiederbeschaffungswert und die voraussichtliche Reparaturdauer. Das ist auch wichtig, wenn das Auto nicht repariert, sondern das Geld ausgezahlt werden soll.

Diesen Dienst muss die gegnerische Haftpflichtversicherung ab einer Schadenshöhe (Bagatellgrenze) von 600 bis 770 Euro zahlen. Bei einem Bagatellschaden genügt als Schadensnachweis die Reparaturkalkulation der Werkstatt.

Rechtsanwalt einschalten. Zeit ist Geld und Streiten kostet Zeit. Wer einen Rechtsanwalt mit der Ermittlung und Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragt, kann die Kosten dafür ebenfalls in Rechnung stellen.

Bei Totalschaden wählen. Liegt ein Totalschaden vor, hat der Geschädigte die Wahl zwischen Reparatur und Verkauf des Fahrzeuges. Die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert allerdings um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen. Lässt der Besitzer das Auto nicht reparieren, hat er Anspruch auf Ersatz in Höhe des
Wiederbeschaffungsaufwandes. Die Mehrwertsteuer wird so angesetzt, wie sie tatsächlich anfällt und steht im Sachverständigengutachten.

Reparaturzeit überbrücken. Für die Dauer der Reparatur kann ein Mietauto gebucht oder eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden. Vorsicht: Die Versicherung zahlt überhöhte Summen nicht und setzt auf die Schadenminderungspflicht des Geschädigten.

Der Unfall ist selbst verschuldet:

Die Ansprüche des Geschädigten deckt die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung ab. Gut, wer eine Vollkasko abgeschlossen hat. Sie zahlt die Schäden am eigenen Auto, viele andere Leistungen aber nicht. Ein Blick in die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) schafft Klarheit.
Schaden melden. Das ist die erste Regel, bevor man andere mit der Abwicklung beauftragt. Einige Versicherungen übernehmen die Regulierung komplett. Es besteht zumindest aber ein Weisungsrecht.

Werkstatt aussuchen. Falls im Kasko-Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes steht, kann auch nach einem selbst verursachten Unfall die Werkstatt des Vertrauens gewählt werden.

Das Kleingedruckte lesen. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist oft ausgeschlossen. Muss ein Sachverständiger zurate gezogen werden, übernimmt in der Regel die Versicherung die Beauftragung. Auch auf Leistungen wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen haben Versicherte meist keinen Anspruch.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.