Autoteile-Klau - wann gibt es Geld?
Schlimm genug, dass die Autoscheibe eingeschlagen, das Navi geklaut und das Fahrzeug tagelang nicht nutzbar war. Jetzt stellt sich auch noch die Versicherung quer und zahlt nicht alles.
Im vergangenen Jahr stahlen Kriminelle laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus fast 106.000 kaskoversicherten Fahrzeugen Autoteile – Bordcomputer, Dachgepäckträger, Airbags und vieles mehr. Über 4.100 Euro zahlten die Versicherer im Schnitt allein für jedes geklaute elektronische Bauteil.
Doch nicht immer gibt es von der Versicherung Geld zurück. Zu Recht? Dazu Fragen und Antworten.
Wer kommt für den Teile-Diebstahl auf?
Für aus dem Auto gestohlene Fahrzeugteile zahlt die Teilkasko als Bestandteil der Vollkasko-Versicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko bleibt deshalb auch unberührt. Natürlich wird auch die eingeschlagene Autoscheibe ersetzt.
Welche Teile und welches Zubehör sind mitversichert?
Das regeln die Versicherer im Absatz A.2.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Demnach sind fest im Auto eingebaute oder mit ihm verbundene Teile versichert, wie Lenkrad, Airbag, Navigationssysteme oder Dachgepäckträger. Auch Zubehör ist geschützt, wenn es fest im Auto ein- bzw. angebaut oder verschlossen verwahrt ist und ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeuges dient. Dazu gehören unter anderem Zusatzscheinwerfer, Schonbezüge oder Pannenwerkzeug. Ebenso versichert sind Teile, die den Betrieb des Autos aufrechterhalten, etwa Sicherungen und Glühlampen.
Was ist mit dem zweiten Satz Räder, mit Schneeketten, Hardtop, nicht im Gebrauch befindlichen Kindersitzen?
Hier geben die Versicherungen ebenfalls grünes Licht, auch wenn sich das Zubehör nicht am oder im Auto befindet – vorausgesetzt, es wird unter Verschluss in einer abschließbaren Garage oder im Haus verwahrt.
Und wobei gehen die Geschädigten leer aus?
Bei persönlichen Gegenständen und Teilen, die nicht ausschließlich dem Gebrauch des Autos dienen, wie etwa Reisegepäck, Smartphones, mobile Navis, Notebooks oder Kamera. Hier springt unter bestimmten Voraussetzungen die Hausratversicherung ein.