Das große Donnerwetter
Wasserschäden am Auto nach Starkregen regelt die Versicherung. Quelle: Bart Sadowski/iStockphoto.
Erst plagt Mega-Hitze wochenlang Mensch und Natur, dann sorgen heftige Sommergewitter für Abkühlung und Chaos. Bereits im April prasselte Hagel nieder, Starkregen flutete Keller, Blitze zuckten über den Himmel und lösten Brände aus.
Extreme Wetterlagen häufen sich. Menschen geraten nicht selten in Lebensgefahr, die Schäden kosten jährlich Milliarden. Auch Autobesitzer sind betroffen, können sich dagegen aber versichern und auch sonst schützen.
Dass die Autofahrt im Blitzlichtgewitter sicher ist, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Das lernt der Nachwuchs im Physikunterricht. Geschlossene Fahrzeuge wirken wie ein Faraday'scher Käfig: Die Blechkonstruktion leitet die Spannung von mehreren Millionen Volt gleichmäßig über die Oberfläche in den Boden ab. Auch dann, wenn die Autos mit großen Glasdächern ausgestattet sind.
Selbst Cabrios mit Stoffmütze sind geschützt, weil auch in diesen Dächern Metall steckt. Vorausgesetzt natürlich, es ist geschlossen. Schlimmstenfalls kommt es zu Brandspuren. Eine Gefahr für die Insassen besteht aber nicht.
Die geht vielmehr von heruntergefallenen Ästen oder Dachziegeln, von Aquaplaning oder Windböen aus. Dann ist es ratsam, den nächsten Parkplatz anzusteuern, dabei große Bäume und Bergkuppen zu meiden, alle Türen, Fenster und Dächer zu schließen. Vorsicht: Unterführungen und Tiefgaragen bergen die Gefahr vollzulaufen. Wer kann, wartet das Unwetter am besten ab.
Schutz in stürmischen Zeiten gibt die Teilkasko-Versicherung. Sie zahlt, wenn Hagel das Blech ruiniert, Wasser ins Auto schwappt oder Äste aufs Dach knallen. Der Sturm muss allerdings mit mindestens Windstärke 8 ums Eck fegen. Den Nachweis liefert der Wetterdienst. In jedem Fall wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.
Geht das Fahrzeug womöglich in der Flut unter und wird komplett zerstört, erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, bei Neufahrzeugen je nach Vereinbarung auch den Neupreis.
Wer dagegen bewusst durch eine überflutete Unterführung fährt, kann nur auf die Vollkasko setzen und wird im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
In jedem Fall sollte der Schaden unverzüglich und noch vor der Reparatur der Versicherung gemeldet werden. Wichtig für die Regulierung sind Fotos, Rechnungen, eventuell der Nachweis über die Sturmstärke.