Alles rund um die E-Scooter
Der Renner des Sommers: E-Scooter! Wer damit unterwegs ist, sollte einiges beachten. Foto:© llcv/ Shotshop.com
Die moderne Form der Tretroller ist der Renner des Sommers. Seit dem 15. Juni 2019 ist mit Inkrafttreten der Verordnung für „Elektrokleinstfahrzeuge“ in Deutschland eine neue Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zugelassen. Darunter fallen auch die Elektro-Scooter.
Besonders in Innenstädten kann der Umstieg auf die Elektroroller in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachhaltig zur Luftverbesserung beitragen, hofft das Bundesverkehrsministerium.
Wer die neuen Roller nutzen möchte, sollte jedoch einige Dinge beachten.
Ob als Leihroller oder selbst gekauft, die neuen Fortbewegungsmittel machen mächtig Spaß.
Wer sich einen E-Scooter selbst zulegen will, sollte unbedingt darauf achten, dass das Modell über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. Ohne eine solche Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist ein E-Scooter nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen.
Eine Alternative zum Selbstkauf ist die Leihe. Zahlreiche Mobilitätsanbieter bieten E-Roller in den Städten zum Ausleihen an, die gerne genutzt werden.
Die Roller müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein und ähnlich wie ein Fahrrad über eine Beleuchtung verfügen. Auch eine Klingel ist Pflicht.
Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt, einen Führerschein benötigt man nicht. Es gilt aber ein Mindestalter von 14 Jahren zum Fahren dieser neuen Fahrzeuge.
Zur eigenen Sicherheit empfehlen Experten, stets einen Helm bei der Fahrt zu nutzen, auch wenn dies in Deutschland keine Pflicht ist. Weiter sollte man das Fahren mit den Rollern erst einmal üben: Aufgrund der relativ kleinen Raddurchmesser reagieren die E-Scooter völlig anders als beispielsweise Fahrräder auf kleinere Unebenheiten, Bodenwellen oder an Bordsteinkanten.
Deshalb gehören auch stets beide Hände möglichst an die Lenkstange. Eine Ausnahme bildet das Abbiegen: Hier empfehlen die Fachleute wie beim Radfahren deutliche Handzeichen zu geben.
E-Scooter benötigen auch eine Versicherungsplakette, um auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden. Die Plakette ist quasi eine kleinere Ausgabe des Mofakennzeichens und muss am Roller fest verklebt werden.
Wer sich hingegen einen E-Scooter leiht, kann direkt losfahren, ohne sich Gedanken über die Haftpflichtversicherung machen zu müssen. Denn dafür ist der Eigentümer verantwortlich – sprich der Verleiher. Die Versicherung haftet dann für Schäden, die Dritten durch den EScooter zugefügt werden. Aber Achtung: Die Bedingungen variieren je nach Anbieter.
In Fußgängerzonen heißt es „Scooter schieben“. Erlaubt aber ein Schild das Radfahren in der Fußgängerzone, darf man auch mit dem E-Tretroller dort fahren.
Tabu sind auch Gehwege. E-Scooter dürfen nur auf Radwegen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss man die Straße nutzen.
Parken kann man die Roller wie Fahrräder, auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen, wenn dadurch niemand behindert wird. Mehrere Städte planen jedoch, das Parken in Parkanlagen und Fußgängerzonen zu verbieten.
Das Fahren unter Alkohol ist verboten. Hier gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren. Auch werden Bußgelder fällig, wenn man den Gehweg nutzt oder etwa zu zweit auf einem Roller erwischt wird.