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Unfall im Ausland – das ist wichtig

Anderes Land, andere Sprache, andere Verkehrsregeln, andere Schadenregulierung. Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt ist, fühlt sich oft überfordert.

Muss die Polizei eingeschaltet werden? Wie kann ich mich verständigen? Wer hilft bei der Reparatur? Regeln, die im Notfall weiterhelfen.

Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warnwesten überziehen, Warndreieck aufstellen. Achtung: Einige Länder fordern mehrere Warnwesten und -dreiecke.

Erste Hilfe leisten: Verletzte Personen werden versorgt. Der Rettungsdienst ist europaweit über die Notrufnummer 112 erreichbar.

Polizei rufen: Bei Personen- und größeren Sachschäden, Unfallflucht, Streitigkeiten oder Problemen mit den Versicherungsdaten, aber generell auch in vielen osteuropäischen EU-Staaten ist die Durchwahl der Rufnummer 110 Pflicht. Wer z.B. in Kroatien in einen Unfall verwickelt war, benötigt bei der Ausreise eine Schadenfeststellung der Polizei. Das Polizei-Protokoll sollte man sich immer aushändigen lassen.

Unfallstelle fotografieren – Zeugen kontaktieren: Fotos sind mit dem Handy schnell gemacht und im Streitfall wichtige Beweismittel. Fahrzeuge, Schäden, Bremsspuren und den Unfallort mit der Verkehrsregelung aus mehreren Perspektiven festhalten. Von Zeugen werden Name, Adresse und Aussagen notiert.

Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Das Formular erleichtert Unfallaufnahme und Schadenregulierung. Es ist kein Schuldanerkenntnis. Der Vordruck wird Zuhause in den Sprachen für die Länder heruntergeladen, die man mit dem Auto bereist, ausgedruckt und im Handschuhfach deponiert.

Grüne Versicherungskarte bereithalten: In EU-Ländern gilt zwar das amtliche Auto-Kennzeichen als Versicherungsnachweis, mit der Schadenvisitenkarte an Bord ist man dennoch auf der sicheren Seite. Länder wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien und Montenegro verlangen sie sogar.


Pannen- oder Unfallhilfe organisieren: Gut, wer Mitglied eines Automobilclubs ist, einen Schutzbrief oder eine Mobilitätsgarantie besitzt. Die Servicemitarbeiter organisieren die Weiter- oder Heimfahrt.
Versicherung informieren: Die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung sollte immer verständigt werden, besonders, wenn wegen eines Mitverschuldens Ansprüche des Unfallgegners zu erwarten sind.
Zentralruf der Autoversicherer einschalten: Die Zentrale hilft, wenn vor Ort die Versicherung des Unfallgegners nicht ermittelt werden kann, aber auch bei der Vermittlung des Regulierungsbeauftragten in Deutschland – der klärt den Schaden mit der ausländischen Gesellschaft. Die Rufnummern: aus dem Ausland +49 40 300 330 300, aus dem Inland 0800 250 260

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