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Sicher im Stau unterwegs

Das alte Lied: Man recherchiert im Staukalender, lauscht angestrengt den Verkehrsmeldungen und steckt irgendwann trotzdem in der Blechlawine fest.

Allein im vergangenen Jahr reihten sich deutschlandweit die Fahrzeuge auf einer Gesamtlänge von über 1,3 Millionen Kilometern in rund 694.000 Staus aneinander. Das waren 1.901 Staus am Tag – ein Rekordjahr.

An der Tatsache lässt es sich schwer vorbeifahren, die Situation hingegen entspannt sich mit den wichtigsten Regeln im Stau.

Am Stauende rummst es am häufigsten. Entweder träumen Autofahrer oder sie sind zu schnell unterwegs. Schon beim Hören der Staumeldung via Navi, Radio oder Schilderbrücken gilt: runter vom Gas, Warnblinkanlage einschalten, langsam ans Stauende rollen, vorsichtig bremsen.

Rettungsgasse bilden – sie kann Leben retten und ist Pflicht! Das Prinzip seit Dezember vergangenen Jahres: Auf mehrspurigen Straßen muss für die Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr und ohne ersichtlichen Notfall zwischen der linken und den rechts danebenliegenden Fahrstreifen Platz gemacht werden.

Wer die Einsatzkräfte nicht durchlässt, riskiert hierzulande eine Geldstrafe von 20 Euro, in Österreich stattliche 726 Euro, bei Behinderung der Rettungsfahrzeuge sogar bis zu 2.180 Euro.

Hauptursache für 10 bis 20 Prozent der Staus ist menschliches Fehlverhalten. Autofahrer bremsen abrupt, weil sie fast die Ausfahrt verpassen oder blitzartig die Spur wechseln. Wenn alle flüssig, mit ausreichendem Sicherheitsabstand und ohne Hin- und Herspringen rollen, dann klappt’s im und bestenfalls ohne Stau.

Jahrelang gepredigt und immer noch nicht von jedem Autofahrer verinnerlicht: Endet eine Fahrspur, fädelt sich die Karawane Auto für Auto in die weiterführende Spur ein. Also nicht schon 100 Meter vor, sondern erst an der Verengung.

Autofahrer nehmen den Seitenstreifen als Abkürzung – das ist verboten, weil kreuzgefährlich. Werden die Kamikaze-Fahrer von der Polizei erwischt, drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Die Standspur ist nur für Sonderfälle wie Pannenautos und Helfer frei. Erlaubt ist das Vorbeiziehen an der Blechlawine auch, wenn das Verkehrszeichen mit den drei oder vier weißen Pfeilen auf blauem Grund es vorschreibt oder Verkehrsleitsysteme sie freigeben.

Sich mal kurz die Beine vertreten oder die Notdurft verrichten? Fehlanzeige! Die Fahrbahn ist im Stau tabu. Einzige Ausnahme: Ein Unfall muss gesichert werden.