Höhere Strafen für Handy am Steuer und Rettungsgassen-Blockierer
Viele Autofahrer können am Steuer nicht auf ihr Smartphone verzichten.
Die bisher drohenden Bußgelder reichten da als Abschreckung nicht aus. Deshalb wurden sie jetzt erhöht.
Auch für Raser und Blockierer von Rettungsgassen soll es härtere Strafen geben. Zudem wird es verboten, beim Autofahren sein Gesicht zu verhüllen.
Wer am Steuer mit seinem Handy telefoniert oder mit dem Mobiltelefon Nachrichten schreibt und dabei erwischt wird, muss künftig höhere Bußgelder zahlen. Nach dem Bundestag hat dem auch der Bundesrat zugestimmt.
Somit werden bei Verstößen gegen das sogenannte Handyverbot 100 Euro fällig. Bislang sind es 60 Euro. Dazu kommt ein Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg. Bei einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Auch für Fahrradfahrer gelten künftig höhere Bußgelder. Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad ertappt wird, muss 55 statt bisher 25 Euro zahlen.
Die neue Regelung gilt auch für Tablets und Laptops. Die Geräte dürfen ebenso wie das Smartphone nur noch genutzt werden, wenn man sie nicht halten muss und sie über eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügen.
Neu in der Straßenverkehrsordnung ist zudem ein Verhüllungsverbot. Damit ist es untersagt, das Gesicht so zu verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.
Ein höheres Bußgeld wird auch fällig, wenn Autofahrer Rettungsgassen blockieren und damit die Arbeit von Polizei und Rettungskräften behindern. Wer etwa bei stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Notgasse für die Helfer bildet, muss statt 20 Euro mindestens 200 Euro zahlen. In Einzelfällen sind auch Bußgelder bis zu 320 Euro möglich, verbunden mit einem Monat Fahrverbot.
Dazu stimmte der Bundesrat dafür, dass auch unabhängig davon Bußgelder fällig werden können – und zwar dann, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen. Dann drohen mindestens 240 Euro und ein Monat Fahrverbot.
Künftig sollen auch Raser und rücksichtslose Autofahrer härter bestraft werden. Der Bundesrat billigte ein Gesetz, nach denen illegale Autorennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gelten.
Wer solche Rennen veranstaltet oder sich daran beteiligt, muss mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Durch die Neuregelung wird es auch möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein wegzunehmen. Bisher wurden die Teilnehmer illegaler Straßenrennen mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat belegt. Veranstaltern drohte ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.