Schadenfreiheitsrabatt retten – so geht´s
Nach einem Unfall gibt es viel zu regeln. Foto: ©istockphoto/Tom Merton
Erst gibt es Stress mit dem Unfallgegner, dann reißt die Reparatur ein kräftiges Loch ins Budget und zum Schluss stuft die Versicherung den Autofahrer nach der selbst verschuldeten Karambolage noch im Schadenfreiheitsrabatt zurück.
Die Versicherungsprämie im Folgejahr steigt um ein erkleckliches Sümmchen.
Zur Erinnerung: Mit dem Schadenfreiheitsrabatt belohnen Versicherer Autofahrer, die unfallfrei unterwegs sind. Wer ohne Blessuren durchs Jahr gekommen ist, klettert eine Stufe höher und spart Geld.
Das Rabattsystem gibt es in der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung, also für Risiken, die der Autofahrer selbst beeinflussen kann. Jede Versicherung hat ihr eigenes System.
Die schlechte Nachricht: Einmal runtergestuft dauert es mehrere Jahre und viel Geld, bis man wieder auf dem Niveau landet, auf dem man vor dem Unfall eine günstige Prämie erfahren hatte. Die gute Nachricht: Es gibt Möglichkeiten, den Rabatt zu retten.
Es lohnt sich, bei kleineren Reparaturen den Schaden selbst zu bezahlen – rein rechnerisch eine nicht ganz einfache Sache. Sogenannte Rückkauf-Rechner, unter anderem von den Versicherern selbst, geben Hilfe.
Die spucken aus, bis zu welcher Summe das Zahlen Sinn macht. Der Autofahrer hat nach der Schadenmeldung dann je nach Anbieter ein halbes bis ein Jahr Zeit, den Schaden zurückzukaufen.
Das klappt allerdings nur, wenn innerhalb eines Jahres nur ein Schaden reguliert wurde.
Rabattschutz ist eine Option, die Autofahrer in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung zusätzlich buchen und damit eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach einem selbst verschuldeten Unfall verhindern können.
Die Verkehrssünder haben damit mindestens einen Schaden pro Jahr frei. Die Konditionen der Versicherungen variieren und stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
In älteren Verträgen schützt ein Rabattretter vor dem Prämienanstieg. Er gilt ab Schadenfreiheitsklasse 25. Der Unfallfallverursacher wird dabei nur soweit heruntergestuft, dass die Prämie nicht steigt.
Weil in höheren Schadenfreiheitsklassen der Beitragssatz oftmals gleich ist, rutscht man eventuell eine Klasse tiefer, zahlt aber denselben Betrag.
Nach einem Unfall können Versicherer und Versicherte den Vertrag kündigen. Die Rückstufung schlägt bei einem neuen Anbieter eventuell nicht so sehr ins Kontor. Es ist also einen Check wert.