Header neu 2

Helfen statt Gaffen

Bremervörde im Sommer 2015: Ein Auto rast frontal in eine Eisdiele, zwei Menschen sterben.

Während die Rettungskräfte um Leben kämpfen, werden sie von drei jungen Männern behindert. Die Voyeure filmen den Unfall und greifen Polizisten an. Kein Einzelfall.

Gaffen, fotografieren, behindern, crashen – Sensationslust wird zunehmend zum Volkssport.

Das betrifft Schaulustige sowohl direkt an der Unfallstelle als auch jene, die zum Gaffen auf dem Pannenstreifen parken und damit eine Rettungsgasse blockieren.

 

Auch wer auf der Gegenspur abbremst um zu schauen, bringt andere und sich in Gefahr.

Ein neues Gesetz stellt jetzt das Gaffen an Unfallstellen oder Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Es gilt der Tatbestand der „Behinderung von hilfeleistenden Personen“.

Schaulustigen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn sie die Unfallrettung erschweren. Auch das Fotografieren und Zur-Schau-Stellen von Unfallopfern wird stärker als bisher geahndet.

Was vielen Autofahrer zudem nicht bewusst ist: Laut Paragraph 323c Strafgesetzbuch ist jeder Bürger verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn dies erforderlich und ihnen zuzumuten ist.

Die Erste Hilfe umfasst dabei neben medizinischen auch organisatorische und betreuende Maßnahmen.

Alle fünf Jahre – so der Rat von Verkehrssicherheitsexperten – sollte das Wissen aufgefrischt werden. Das Deutsche Rote Kreuz bietet spezielle Kurse zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall.

Gesundheits- und Sachschäden, die Helfer erleiden, werden übrigens von den zuständigen Versicherungen getragen.

Die Erste-Hilfe-Schritte:

  • Unfallstelle absichern: Auto auf dem Pannenstreifen mit eingeschalteter Warnblinkanlage abstellen, Warnwesten überziehen, Warndreieck aufstellen
  • Unfallopfer bergen: Wenn möglich werden Verletzte mit dem Rautek-Griff (http://www.wissen.de/medizin/rautek-griff-0) aus dem Auto gezogen, eingeklemmte Personen angesprochen und beruhigt
  • Notruf 112 absetzen: Die Leitstelle fragt nach dem Wo, Was, Wie viele Personen, Welche Verletzungen
  • Erste Hilfe leisten: Dazu gehören stabile Seitenlage, notfalls Wiederbelebung, Versorgen von Blutungen und Platzwunden mit dem an Bord befindlichen Verbandsmaterial

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.